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   BGH, 18.02.1972 - V ZR 23/70   

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https://dejure.org/1972,1607
BGH, 18.02.1972 - V ZR 23/70 (https://dejure.org/1972,1607)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1972 - V ZR 23/70 (https://dejure.org/1972,1607)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1972 - V ZR 23/70 (https://dejure.org/1972,1607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückauflassungsanspruch hinsichtlich eines Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück nach Scheidung der Ehe - Rückabwicklung einer Miteigentumshingabe, die mit dem Zweck erfolgte, eine Basis der wirtschaftlichen Existenz der Parteien für die gesamte Zukunft zu ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1972, 564
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 15/50

    Gruppenverteiler. Bereicherung

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - V ZR 23/70
    Nach § 818 Abs. 3 BGB beschränkt sich nämlich die Herausgabepflicht des Bereicherungsschuldners ihrem Umfang nach auf die noch vorhandene Bereicherung, d.h. auf Herausgabe des Überschusses der Aktiv- über die Passivposten (Saldotheorie, BGHZ 1, 75, 81) [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50].
  • BGH, 24.06.1963 - VII ZR 229/62
    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - V ZR 23/70
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der erkennende Senat folgt, ist eine Saldierung im Rechtssinn aber auch bei Ungleichartigkeit der beiderseitigen Posten geboten; dabei erfährt der Bereicherungsanspruch eine inhaltliche Umwandlung dahin, daß der eine Teil die Herausgabe des an den ändern Teil Gelangten von vornherein nur Zug um Zug gegen die Ausgleichung der diesem erwachsenen Nachteile verlangen kann (Urteil vom 24. Juni 1963, VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870); ein solcher Anspruch kann jedem der beiden Teile gegen den ändern zustehen.
  • BGH, 05.10.1967 - VII ZR 143/65

    Auslegung von § 815 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Rückforderung von zum Zwecke

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - V ZR 23/70
    Daß der hier zu entscheidende Fall in tatsächlicher Hinsicht anders liegt als der im Urteil vom 5. Oktober 1967 (VII ZR 143/65, NJW 1968, 245) entschiedene, steht der Anwendung der dort entwickelten rechtlichen Gesichtspunkte nicht entgegen.
  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 262/87

    Aufschiebende Bedingung der Abtretung eines Geschäftsanteils; Formbedürftigkeit

    Der Bereicherungsbeklagte kann deshalb nicht darauf verwiesen werden, insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1963 - VII ZR 229/62, WM 1963, 834 unter IV.; vom 18. Februar 1972 - V ZR 23/70, WM 1972, 564 und vom 11. März 1988 - V ZR 27/87, NJW 1988, 3011 [BGH 11.03.1988 - V ZR 27/87]).
  • BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82

    § 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten

    Deshalb kann der aus § 2287 BGB Berechtigte seinen Herausgabeanspruch - wenn er einen solchen hat - nur Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteilsbetrages geltend machen (vgl. auch die Regelung für den Ausgleich von Aufwendungen, die dem Bereicherungsschuldner zu erstatten sind, dazu Urteile vom 24.6.1963 - VII ZR 229/62 - WM 1963, 834, 836 = NJW 1963, 1870, vom 18.2.1972 - V ZR 23/70 - WM 1972, 564 und vom 11.1.1980 - V ZR 155/78 -NJW 1980, 1789, 1790; vgl. weiter Johannsen DNotZ 1977 Sonderheft S. 69, 96); einer dahingehenden Einrede der Beklagten bedarf es insoweit nicht.
  • BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71

    Antrag auf Einwilligung in die Berichtigung des Grundbuchs - Voraussetzungen für

    Bei Zugrundelegung der auch bei Ungleichheit der beiderseitigen Leistungen anzuwendenden Saldotheorie (vgl. das Senatsurteil vom 18. Februar 1972, V ZR 23/70, WM 1972, 564, 565 m.w.N.; ferner das BGH-Urteil vom 24. Juni 1963, VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870) richteten sich die in Betracht kommenden Bereicherungsansprüche von vornherein darauf, daß Herausgabe des an den ändern Teil Gelangten nur Zug um Zug gegen die Ausgleichung der diesem erwachsenen Nachteile verlangt werden konnte.
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 45/80

    Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den

    Dies ist jedenfalls die in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes durchaus herrschende Auffassung (RGZ 170, 65, 67; BGHZ 1, 75, 81 [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50]; 14, 79 [BGH 22.06.1954 - I ZR 225/53]; BGH MDR 1957, 598; LM BGB § 818 Abs. 3 Nr. 6; WM 1961, 273; 1967, 395, 397; 1972, 564; 1972, 888).
  • BGH, 11.01.1980 - V ZR 155/78
    Es handelt sich mithin um Vermögensnachteile, die ihm ursächlich im Zusammenhang mit dem rechtsgrundlosen Erwerb des Miteigentums entstanden sind und die deshalb auf den Bereicherungsanspruch gemäß § 818 Abs. 3 BGB angerechnet werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 1972, V ZR 23/70; WM 1972, 564; BGB-RGRK 12. Aufl. § 812 Rdn. 58; Palandt/Thomas, BGB 39. Aufl. § 818 Anm. 6 C d).

    Hiernach ist ein Bereicherungsausgleich in der Weise geboten, daß der Kläger die Rückauflassung des Miteigentums an dem Grundstück von vornherein nur Zug um Zug gegen Erstattung der Aufwendungen des Beklagten verlangen kann, ohne daß es einer dahingehenden Einrede bedarf (vgl. das vorgenannte Senatsurteil WM 1972, 564 und Urteil des VII. Zivilsenats vom 24. Juni 1963, VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870).

  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 85/86

    Rückabwicklung - Grundstücksübertragung - Bebauung - Wertersatz - Unmöglichkeit -

    Der Bereicherungsschuldner hat danach grundsätzlich das Erlangte gegenständlich herauszugeben (§ 812 I BGB; Palandt-Putzo, BGB, 46. Aufl., § 818 Anm. 2; Staudinger-Lorenz, BGB, 12. Aufl., § 818 Rdnr. 21; einschränkend Linke, JR 1982, 94; Fischer, in: Festschr. f. Zitelmann, 1913, S. 24 f.), wenngleich - auch ohne Erhebung einer Einrede - nur Zug um Zug gegen Ausgleichung der Aufwendungen, die der im Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit der Schenkung gemacht hat (RG, LZ 1924, 86 (88); Senat, WM 1972, 564 f.; NJW 1980, 1789 (1790); NJW 1981, 2687 (2688)).
  • OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags

    Nach § 818 Abs. 3 BGB sind zudem alle Vermögensnachteile, die der Bereicherte im Vertrauen auf die Unwiderruflichkeit des vermeintlichen Vermögenszuwachses erlitten hat, abzugsfähig (BGHZ 26, 185, 195; BGH WM 1972, 564, 565; NJW 1980, 1789; Palandt/Thomas a.a.O. § 818 Rn. 45).
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Nichterteilung der

    Da die Rückabwicklung jedoch nach Bereicherungsgrundsätzen zu erfolgen hat (§§ 812 ff insbes. 818 BGB), nachdem der rechtliche Grund für die vorgenommene Teilerfüllung weggefallen ist, sind die beiderseitigen rückgewährpflichtigen Leistungen, Verwendungen und Nutzungen nach den Grundsätzen der Saldotheorie zu verrechnen (vgl. z.B. Senat, Urt. v. 18. Februar 1972, V ZR 23/70, WM 1972, 564).
  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 172/76

    Fabrikübernahme mit beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen -

    Dazu gehören auch Aufwendungen, die der Bereicherte im Vertrauen auf die Unwiderruflichkeit seines Vermögenszuwachses gemacht hat, jedenfalls dann, wen sie gerade dem anderen Teil zugute gekommen sind (BGH WM 1972, 564, 565).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Grundstückskaufvertrag im

    Einen Erfahrungssatz hat das Berufungsgericht nicht unbeachtet gelassen; denn für individuelle Willensentschlüsse, wie die Entschließung, mit einer eigenen Forderung aufzurechnen, gibt es solche Sätze nicht (Senatsurt. v. 18. Februar 1972, V ZR 23/70, WM 1972, 564).
  • BGH, 10.07.1981 - V ZR 79/80

    Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks - Übertragung des

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 39/80

    Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 41/80

    Erwerb einer Eigentumswohnung nach Bauherrenmodell - Vermittlung des

  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 263/87

    Versagung der Berufung auf einen Formmangel zur Vermeidung schlechthin

  • LG Düsseldorf, 09.09.1986 - 4 O 320/79

    Patent auf ein Verfahren und einer Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 37/80

    Bindungswirkung einer mündlich abgegebenen Erklärung - Wesentliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1977 - III A 793/75
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